| Man unterscheidet folgende Sonderschultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können:
Hieraus ergeben sich die jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtungen:
Der Begriff der Lernbehinderung existiert erst seit den 60er Jahren,
als im Zuge einer Reformierung des Schulwesens die damaligen "Hilfsschulen" in "Schulen
für Lernbehinderte" umbenannt wurden. In den 90ern erfolgte eine
Umbenennung in Förderschule und Pädagogik der Lernförderung als Fachbegriff
für Lernbehindertenpädagogik.
Über die Intelligenz eines Menschen sagen diese Begriffe im Grunde nichts
aus, da eindeutig definierte und umrissene Bestimmungsmerkmale fehlen. Versuche
einer allgemeingültigen Definition gibt es natürlich trotzdem:
Der Ausdruck "lernbehindert" scheint "das Phänomen
der schwerwiegenden, umfänglichen und langandauernden Beeinträchtigung
von Lernprozessen eines Menschen, zumeist verbunden mit deutlich normabweichenden
Leistungs- und Verhaltensformen" , zu meinen .
Vereinfacht ausgedrückt gilt heutzutage ein Kind als förderungsbedürftig
im Schwerpunkt Lernen, wenn es eine Förderschule besucht, sein Intelligenzquotient
mehr als eine Standardabweichung unter dem Durchschnitt liegt und sein schulischer
Rückstand
auf einer Regelschule mindestens zwei Jahre beträgt.
Paradoxerweise können aber auch Kinder mit einem unterdurchschnittlichen
IQ eine Regelschule besuchen, wenn sie dort entsprechend gefördert werden können.
Dieses zeigt, dass die Übergänge von normaler Intelligenz
zur Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen und fließend
sind.
(selbiges gilt im Übrigen auch für Hochbegabte)
In der Regel wird ein Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen erst nach der
Einschulung festgestellt, da der Begriff Förderbedarf normalerweise über die
Schulleistungen definiert wird.Vorher wird bei den Routineuntersuchungen
von Entwicklungsverzögerung
gesprochen.
|