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Schulische und
ausserschulische Unterstützungsangebote
für Kinder und Jugendliche
Die Erstellung von Förder- und
Hilfsplänen für Kinder mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten
ist zunächst Angelegenheit der allgemeinen Schule unter Einbeziehung
der Eltern. Daneben können weitere schulische und außerschulische
Einrichtungen, insbesondere der Jugendhilfe, z. B. Kinder- und Jugendhilfegesetz
(§ 35a), in die Fördermaßnahmen eingebunden werden.
Bei sonderpädagogischem Förderbedarf wird die allgemeine
Schule zusätzlich von Sonderpädagogischen Diensten, die
vom jeweiligen Staatlichen Schulamt eingerichtet und koordiniert
werden, unterstützt [Anforderung einer Kooperation]. Diese Sonderpädagogischen Dienste
in den allgemeinen Schulen werden jedoch nur subsidiär (unterstützend,
ergänzend, helfend) tätig. Die Koordination der Fördermaßnahmen
und die Gesamtverantwortung für das Kind bleibt bei der allgemeinen
Schule.
Die Organisation dieser Dienste vor Ort ist in den einzelnen Staatlichen
Schulämtern unterschiedlich geregelt und kann dort jeweils abgefragt
werden. Entsprechend dem jeweils vorliegenden Förderbedarf bieten
die unterschiedlichen Sonderschularten speziell ihre Sonderpädagogischen
Dienste an, z. B. bei Sprachproblemen die Schule für Sprachbehinderte,
bei Sehbeeinträchtigungen die Schule für Sehbehinderte
oder Blinde,...
Sonderpädagogischer Dienste können folgende Aufgaben übernehmen:
- Beratung der beteiligten
Lehrkräfte und Eltern
- Klärung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs im Rahmen einer kooperativen Diagnostik unter
Beteiligung der Eltern, der Lehrkräfte der allgemeinen Schule
und gegebenenfalls Vertreter weiterer Fachdisziplinen
- Beteiligung an der
Hilfeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den
Eltern und gegebenenfalls außerschulischen
Leistungs- und Kostenträgern. Aufgabe der Sonderpädagogischen
Dienste ist es demnach auch, geeignete Hilfsmöglichkeiten
im außerschulischen
Bereich zu vermitteln (z. B. Hausaufgabenhilfen, Erziehungsberatung,
Ergotherapie, Heilpädagogik).
- Sonderpädagogische
Förderung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler im Rahmen
des Unterrichts an der allgemeinen Schule, soweit erwartet werden
kann, dass die Betroffenen hierdurch in die Lage versetzt werden,
dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen
- Unterstützung der
Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte
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